Mit der gesetzlichen Erbfolge, die im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt ist, wird der Nachlass eines Verstorbenen geregelt – sofern keine anderen Verfügungen bestehen.
Kinder und Kindeskinder gehören zu den Erben erster Ordnung. Danach folgen Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten als Erben zweiter Ordnung. Ehepartner genießen Sonderrechte. Wer sein Erbe nach eigenen Wünschen später verteilen möchte, sorgt mit der Erstellung eines Testaments oder einem Erbvertrag für die entsprechenden Vorkehrungen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de